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Rechtliche Fragen bei der Reitbeteiligung: Auf was musst Du achten?
Veröffentlicht am 27. September 2024
Lesezeit Minuten
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Veröffentlicht am 27. September 2024
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Eine Reitbeteiligung ist ein toller Weg, um Kosten, Zeitaufwand und die Freude an einem eigenen Pferd zu teilen. Trotzdem birgt sie auch ihre Risiken: Pferde sind grosse, schwere Fluchttiere und können einige Schäden verursachen. Diese befinden sich auch mal im 7-stelligen Bereich.
Wer übernimmt wann die Haftung? Welche Versicherungen zahlt im Schadensfall? Und was solltest Du als Reitbeteiligung beim Reiten fremder Pferde beachten? Wir beantworten dir in diesem Blogbeitrag die häufigsten rechtlichen Fragen rund um das Thema Reitbeteiligung.
Bei einer Reitbeteiligung beschäftigt sich eine andere mit deinem Pferd . Dies geschieht meist gegen Kostenbeteiligung für den Unterhalt des Pferdes und findet regelmässig statt. Durch die Bezahlung und Aufteilung der Arbeit reduziert sich für die oder den Besitzer :in des Pferdes die finanzielle und zeitliche Verantwortung deutlich.
Für die Reiterin oder den Reiter ist die Reitbeteiligung eine kostengünstige Alternative zum Traum vom eigenen Pferd. Sie kann aber auch der erste Schritt zum eigenen Pferd sein.
Reitbeteiligungen unterliegen keinen gesetzlichen Bestimmungen, sondern werden individuell vereinbart. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben ist es sehr wichtig, die Absprachen vertraglich festzuhalten. Nur so sind beide Parteien abgesichert.
Lass uns mit den Worst-Case-Szenarien starten. Sobald dir bewusst ist, welche Ausmasse rechtliche Themen rund um die Reitbeteiligung annehmen, kannst Du dich entsprechend absichern.
Als private Pferdehalter:in unterliegst Du grundsätzlich der sogenannten Gefährdungshaftung. Du bist also zunächst einmal für alle Schäden, die durch dein Pferd verursacht worden sind, verantwortlich. Ganz unabhängig davon, ob von deiner Seite ein tatsächliches Verschulden vorliegt oder nicht.
Was ausserdem vielen Pferdebesitzer:innen nicht bewusst ist: Sie glauben, dass eine Mitversicherung der Reitbeteiligung bei der Pferdehalter-Haftpflicht ausreichend ist und beschäftigen sich nicht weiter mit dem Thema. Das kann teure Folgen haben, wie dir unsere Beispiele zeigen werden. Denn trotz Mitversicherung sind nicht automatisch alle Unfälle versichert.
In Deutschland gab es bereits folgenden Fall: Eine Frau striegelte ihr Pflegepferd, dass plötzlich austrat. Das verursachte einen Kreuz- und Innenbandriss bei ihr. Sie klagte und forderte, dass die Pferdehalterin für den Vorfall haften muss.
Schmerzensgeld und Schadenersatz lagen insgesamt bei rund 20‘000 Euro. Die Pferdehalterin war sich jedoch sicher, dass die Reitbeteiligung selbst verantwortlich sei und mit dem Reitbeteiligungsvertrag automatisch ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Dem war laut Landgericht München I nicht so. Sie gaben der Klage statt und hielten fest, dass ein Reitbeteiligungsvertrag nicht automatisch zu einem Haftungsausschluss führe. Pferdebesitzer:innen müssen haften, wenn ihr Pferd eine Reitbeteiligung verletzt (Az. 20 O 2974/19).
Dieses Szenario ist hypothetisch, aber nicht unwahrscheinlich. Lisa reitet als Reitbeteiligung mit ihrem Pflegepferd aus und beschädigt beim Vorbeireiten versehentlich ein Auto. Da hier „nur“ das Eigentum Dritter zu Schaden gekommen ist, greift im Normalfall die gemeinsame Pferdehaftpflicht.
Bleiben wir bei Lisa. Bei einem erneuten Ausritt bricht sich Lisas Pflegepferd einen Knochen. Dadurch muss es operiert werden und zur Physiotherapie. Diese Kosten sind nicht durch die Pferdehaftpflicht abgesichert, da es sich nicht um das Eigentum Dritter handelt.
In diesem Fall würde eine Pferde-OP-Versicherung den finanziellen Schaden mindern. Die Kosten für die Pferde-OP-Versicherung kannst Du in die monatlichen Kosten für die Reitbeteiligung teilweise mit einfliessen lassen.
Da Lisa unachtsam war, könnte sie eventuell Schuld an der Verletzung tragen. Dann müsste sie die Kosten tragen. Hierfür lohnt sich eine Zusatzversicherung im Rahmen von Lisas Privathaftpflicht.
All diese Szenarien sind geklärt und Lisa ist immer noch deine Reitbeteiligung. Bei einem gemütlichen Ausritt stolpert ihr Pflegepferd im Gelände und verletzt sich. Lisa hat jedoch alles richtig gemacht und kann nichts für den Unfall. Dies wird also nicht von Lisas Haftpflichtversicherung bezahlt. Hier gehen die Behandlungskosten voll zu Lasten der Pferdebesitzerin oder des Pferdebesitzers. Um die Kosten im Zaum zu halten, lohnt sich eine Tier-Unfallversicherung.
Du siehst also: Die Lage ist nicht immer ganz klar. Je genauer ihr alles vertraglich geregelt habt, desto besser. Folgende Punkte solltet ihr daher unbedingt im Vertrag festhalten:
Ein Vertrag zur Reitbeteiligung hat den weiteren Vorteil, dass er die Haftungsfrage ausweiten kann und damit die Reitbeteiligung zur Mithalterin oder zum Mithalter macht. Damit ist die Reitbeteiligung im Schadensfall ebenfalls haftbar. Das gibt Pferdebesitzer:innen Sicherheit, wenn sie ihre Vierbeiner einer Reitbeteiligung überlassen.
Für die Reitbeteiligung hat ein Vertrag für den Umgang mit dem Pferd ebenfalls Vorteile. Der Vertrag macht sie offiziell zur Mithalterin oder zum Mithalter. Dadurch wird es möglich, sie in die Pferdehaftpflichtversicherung aufzunehmen. Das schützt die Reitbeteiligung vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter.
Mit dem Vertrag ist es aber noch nicht getan. Denn mit der Aufnahme einer Reitbeteiligung ändert sich die Versicherungssituation. Zusätzlich reicht ein Vertrag nicht aus, um automatisch die Haftung der Besitzerin oder des Besitzers gegenüber der Reitbeteiligung auszuschliessen. Beide Parteien sollten sich also unbedingt um entsprechende Absicherungen ihrerseits kümmern.
Wenn Du ein eigenes Pferd hast, benötigst Du eine Pferde-Haftpflichtversicherung. Das ist ganz unabhängig davon, ob Du eine Reitbeteiligung suchst oder nicht. Möchtest Du eine:n Mitreiter:in, solltest Du die Personen unbedingt mitversichern. Dann sind Schäden an Dritten versichert, die das Pferd unter Betreuung der Reitbeteiligung verursacht. Dazu gehört unser Szenario 2, wenn das Pferd beim Ausritt scheut und ein fremdes Auto demoliert.
Schäden (also zum Beispiel Verletzungen) bei der Reitbeteiligung oder bei deinem eigenen Pferd sind damit jedoch nicht abgedeckt. Hier wird es etwas kniffliger. Versicherungen springen oft nicht ein, wenn dein Pferd deine Reitbeteiligung verletzt.
Daher solltest Du doppelt sichergehen, dass deine Versicherung auch bei Schäden greift, die der Reitbeteiligung entstehen – inklusive möglicher Regressansprüche der Krankenkasse.
Auch die Reitbeteiligung sollte sich um ihre eigenen Versicherungen kümmern. Denn als Mitreiter:in kommt gleichzeitig viel Verantwortung auf die Beteiligung zu.
Wir können es nicht oft genug betonen: Als Pferdebesitzer:in bist Du für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftbar, die dein Pferd verursacht. Unabhängig davon, ob Du selbst, deine Reitbeteiligung oder niemand daran schuld ist. Daher ist eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar.
Allerdings ist nicht jeder Schaden, der beim Umgang mit Pferden passiert, immer ein Haftpflichtschaden. Daher ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Diese sollte die entsprechenden Klauseln enthalten und den Pferdesport abdecken. Damit ist die finanzielle Absicherung gegeben, wenn etwa ein Unfall längerfristige Einschränkungen mit sich bringt, kosmetische Operationen oder Such- und Bergungskosten notwendig wären.
Natürlich kann auch das Pferd selbst zu Schaden kommen. Hier sollten mögliche Szenarien im Vertrag geklärt werden. Eine Operationskostenversicherung (OP-Versicherung) hilft, Streit aus dem Weg zu räumen und kann kostenmässig geteilt werden.
Hier haben wir dir die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
Als Reitbeteiligung solltest Du Rechtliches nicht alleinig der oder dem Pferdebesitzer:in überlassen. Informiere dich selbst, was beim Reiten fremder Pferde zu beachten ist und wer wann die Haftung übernimmt.
Wichtig für dich als Reitbeteiligung ist eine Privat-Haftpflicht und eine Unfallversicherung. Diese sollten das Reiten und den Umgang mit Pferden abdecken. Am besten lässt Du dich hier beraten, bevor Du eine bestimmte Versicherung abschliesst und eine Reitbeteiligung antrittst.
Für Schäden am Pferd selbst besteht mit der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung kein Anspruch. Verletzt Du also aus Unachtsamkeit das Pflegepferd, musst Du für den Schaden selbst aufkommen. Allerdings gibt es für diesen Fall Zusatzdeckungen zur Privathaftpflicht. In der Schweiz gibt es die Zusatzversicherung „Reiten fremder Pferde». Diese ist für dich als Reitbeteiligung sehr empfehlenswert.
Möchtest Du mit deinem Pflegepferd an Turnieren oder Reitsportveranstaltungen teilnehmen, benötigst Du in jedem Fall eine Zusatzdeckung. Einige Versicherungen bieten Zusatzdeckungen wie „Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen“ an.
Hier nochmal die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Nutze Vergleichsportale im Internet, um nach unterschiedlichen Versicherungsanbietern und ihren Deckungsbereichen zu suchen. Im Bereich Pferdeversicherungen müssen die grossen Versicherungen nicht unbedingt die günstigsten sein. Es haben sich inzwischen eine Vielzahl an spezialisierten Versicherungsunternehmen etabliert.
Tausche dich mit anderen aus, lies dir die Versicherungsbedingungen gründlich durch und investiere etwas Zeit und Mühe in deine Recherche nach der passenden Versicherung. So findest Du bestimmt die geeignetste Versicherung für deine Bedürfnisse.
Werde Teil unserer Community, um stressfrei eine Reitbeteiligung zu finden. Bei uns bekommst Du Unterstützung rund um die Vertragsabwicklung und Versicherung und findest Gleichgesinnte in deiner Nähe.
Mobiliar. (o. J.). Versicherung für das Reiten fremder Pferde. Abgerufen am 27. September 2024 von https://www.mobiliar.ch/ratgeber/versicherung-reiten-fremder-pferde
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Nürnberger Versicherung. (o. J.). Reitbeteiligung absichern. Abgerufen am 27. September 2024 von https://www.nuernberger.de/themenwelt/recht-haftung/reitbeteiligung-absichern/